Führerschein mit 17
(BF17)

Ein Jahr früher mobil – mit Begleitperson und voller Fahrpraxis.

Anmeldung ab 16 Jahren und 6 Monaten möglich

Gleiche Ausbildung & Prüfung wie normaler Klasse-B-Führerschein

Bis zum 18. Geburtstag mit eingetragener Begleitperson fahren

Probezeit läuft sofort – mit 19 Jahren komplett frei

An allen 3 Standorten: Gettorf · Altenholz · Heikendorf

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Ab 16,5 Jahren

Anmeldung möglich

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Klasse B

Identische Ausbildung & Prüfung

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Begleitperson

Mind. 30 Jahre · 5 Jahre Führerschein · max. 1 Punkt

Probezeit

Beginnt sofort – endet mit 19 Jahren

Was ist der Führerschein mit 17?

Begleitetes Fahren (BF17) – früher mobil, mehr Praxis.

Mit dem Führerschein mit 17 (BF17) kannst du bereits mit 17 Jahren Auto fahren – ein Jahr früher als normal. Die Ausbildung und die Prüfungen sind identisch mit dem regulären Klasse-B-Führerschein. Der einzige Unterschied: Du fährst bis zu deinem 18. Geburtstag nur mit einer eingetragenen Begleitperson.

Der große Vorteil: Die 2-jährige Probezeit beginnt sofort nach bestandener Prüfung. Wer mit 17 besteht, ist mit 19 Jahren bereits aus der Probezeit – ein Jahr früher als jemand, der mit 18 anfängt.

In Deutschland legen rund 40 % aller Fahranfänger die B-Prüfung über den BF17-Weg ab – einer der beliebtesten Führerscheinwege überhaupt.

📅 ZEITSTRAHL BF17

MIT 16,5 JAHREN

→ Anmeldung in der Fahrschule & Antrag bei der Behörde
→ Begleitpersonen benennen & eintragen lassen

AB 3 MONATE VOR 17. GEBURTSTAG

→ Theorieprüfung ablegen

AB 1 MONAT VOR 17. GEBURTSTAG

→ Praktische Prüfung ablegen
→ Prüfungsbescheinigung erhalten (kein Kartenführerschein!)

MIT 17 BIS 18 JAHREN

→ Fahren mit eingetragener Begleitperson
→ Probezeit läuft bereits

MIT 18 JAHREN

→ Alleine fahren erlaubt
→ Prüfungsbescheinigung gegen Kartenführerschein tauschen
→ Bescheinigung gilt max. 3 Monate nach 18. Geburtstag!

MIT 19 JAHREN

→ Probezeit endet – volle Fahrfreiheit

⚠️ Wichtig: Prüfungsbescheinigung unbedingt innerhalb von 3 Monaten nach dem 18. Geburtstag umtauschen!

Die Begleitperson –
Voraussetzungen & Regeln

Nicht jede Person darf als Begleitperson fungieren. Die Behörde prüft die Eignung vor der Eintragung. Empfehlung: Trage mehrere Personen ein, damit du flexibel bist.

Die Begleitperson muss nicht auf dem Beifahrersitz sitzen – auch ein Rücksitzplatz ist erlaubt. Sie darf aber nicht aktiv eingreifen (kein Lenken, kein Bremsen).

✅ Anforderungen Begleitperson

✓ Mindestens 30 Jahre alt
✓ Führerschein Klasse B seit mindestens 5 Jahren
✓ Maximal 1 Punkt in Flensburg (zum Zeitpunkt der Eintragung)
✓ Nüchtern während der Fahrt (max. 0,5 Promille)
✓ Nicht unter Drogeneinfluss
✓ Eigener Führerschein muss bei jeder Fahrt dabei sein

KONSEQUENZEN BEI VERSTOSS

→ Fahren ohne Begleitperson: 70 € Bußgeld + 1 Punkt + Fahrerlaubnisentzug
→ Probezeit wird um 2 Jahre verlängert
→ Aufbauseminar (ASF) wird fällig (~400 €)

👥 Wer kann Begleitperson sein?

→ Eltern (häufigste Wahl)
→ Großeltern (wenn Voraussetzungen erfüllt)
→ Ältere Geschwister (ab 30 Jahren)
→ Nachbarn oder Freunde der Familie
→ Nicht zwingend Verwandte – jede geeignete Person

Tipp: Mindestens 2–3 Personen eintragen – so bist du maximal flexibel.

Ausbildung & Anmeldung Schritt für Schritt

SCHRITT 1

Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde

Antrag auf BF17 stellen – mit Einverständnis der Eltern, Angaben zu den Begleitpersonen (Name, Führerscheinkopie, Ausweiskopie). Frühestens 6 Monate vor dem 17. Geburtstag möglich.

SCHRITT 2

Anmeldung bei DriveFair

Gleichzeitig oder danach in der Fahrschule anmelden. Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und Passfoto mitbringen. Die Ausbildung ist identisch mit dem regulären Klasse-B-Führerschein.

SCHRITT 3

Theorieunterricht & Theorieprüfung

14 Pflichtstunden Theorie (12 Grundstoff + 2 klassenspezifisch). Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag.

SCHRITT 4

Fahrstunden & Pflichtfahrten

12 Pflichtfahrtstunden (5× Überland · 4× Autobahn · 3× Nacht) plus individuelle Übungsstunden bis zur Prüfungsreife.

SCHRITT 5

Praktische Prüfung & Prüfungsbescheinigung

Frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag. Nach Bestehen: Prüfungsbescheinigung (kein Kartenführerschein). Mit 18 gegen den echten Kartenführerschein tauschen.

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Unterlagen zur Anmeldung

FÜR DEN FAHRSCHÜLER

✓ Personalausweis oder Reisepass
✓ Biometrisches Passfoto (35×45 mm)
✓ Sehtest-Nachweis (Optiker oder Augenarzt)
✓ Erste-Hilfe-Kurs (9 UE, max. 10 Jahre alt)
✓ Zustimmung der Erziehungsberechtigten

FÜR JEDE BEGLEITPERSON

✓ Einverständniserklärung mit Unterschrift
✓ Kopie des Führerscheins
✓ Kopie des Personalausweises / Reisepasses

Behördengebühr: ca. 50–55 € + 5–8 € je Begleitperson

Warum BF17 mit DriveFair?

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Früher mobil

Ein Jahr früher selbstständig fahren – ideal für Schule, Ausbildung oder Arbeit.

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Probezeit früher fertig

Mit 17 bestanden = Probezeit endet mit 19. Wer mit 18 anfängt, wartet bis 20.

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Mehr Praxis

Im BF17-Jahr werden durchschnittlich 3.800 km gefahren – wertvolle Erfahrung vor der Alleinfahrt.

💚

Kein Aufpreis

BF17 kostet nicht mehr als der normale B-Führerschein. Gleiche Ausbildung, gleiche Prüfung.

Jetzt für BF17 anmelden

Persönliche Beratung – kostenlos und unverbindlich an allen 3 Standorten.

🏫

Gettorf

Eichstraße 1 · (04346) 29 50 677

🏫

Altenholz

Altenholzer Str. 5 · 0431 / 66 72 70 77

🏫

Heikendorf

Dorfstr. 15A · 0431 60 80 40 3477

Häufige Fragen zum Führerschein mit 17

Alles was Jugendliche und Eltern wissen müssen – ausführlich beantwortet.

Was ist der Unterschied zwischen BF17 und dem normalen Führerschein Klasse B?

Inhaltlich keiner: Ausbildung, Theorieprüfung und Fahrprüfung sind identisch. Der Unterschied: Mit BF17 darfst du ab 17 Jahren fahren – aber bis zum 18. Geburtstag nur mit einer eingetragenen Begleitperson. Ab 18 Jahren fährst du ganz normal alleine. Die Prüfungsbescheinigung muss dann innerhalb von 3 Monaten gegen den Kartenführerschein getauscht werden.

Ab wann kann ich mich für den Führerschein mit 17 anmelden?

Die Anmeldung in der Fahrschule und der Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde sind frühestens 6 Monate vor dem 17. Geburtstag möglich – also mit 16 Jahren und 6 Monaten. Die Theorieprüfung darf frühestens 3 Monate, die Fahrprüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden.

Was muss die Begleitperson mitbringen und erfüllen?

Die Begleitperson muss: mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen den Führerschein Klasse B besitzen, maximal 1 Punkt in Flensburg haben (zum Zeitpunkt der Eintragung) und bei der Fahrt nüchtern sein (max. 0,5 Promille). Sie muss ihren eigenen Führerschein bei jeder begleiteten Fahrt dabei haben. Die Begleitperson muss vorab offiziell eingetragen werden.

Können mehrere Begleitpersonen eingetragen werden?

Ja – es können beliebig viele Begleitpersonen eingetragen werden. Es gibt keine Obergrenze. Wir empfehlen mindestens 2–3 Personen einzutragen (z.B. Mutter, Vater, Großeltern), damit du in jeder Situation flexibel bist. Eine nachträgliche Erweiterung ist möglich, aber erfordert einen erneuten Behördengang.

Muss ich meinen Führerschein mit 18 umtauschen?

Ja – unbedingt! Die Prüfungsbescheinigung ist nur bis 3 Monate nach dem 18. Geburtstag gültig. Du musst sie innerhalb dieser Frist bei der Fahrerlaubnisbehörde gegen den regulären EU-Kartenführerschein tauschen. Den Antrag kannst du schon kurz vor dem 18. Geburtstag stellen, damit der Führerschein pünktlich kommt.

Wann endet die Probezeit beim Führerschein mit 17?

Die Probezeit dauert 2 Jahre und beginnt sofort nach Bestehen der Fahrprüfung. Wer also mit 17 Jahren besteht, ist mit 19 Jahren aus der Probezeit – ein Jahr früher als jemand, der erst mit 18 anfängt. Während der Probezeit gilt 0,0 Promille am Steuer.

Gilt die Prüfungsbescheinigung auch im Ausland?

Leider nein – die BF17-Prüfungsbescheinigung ist im Ausland in der Regel nicht gültig. Eine Ausnahme bildet Österreich, wo sie unter denselben Bedingungen wie in Deutschland anerkannt wird. In allen anderen Ländern darfst du erst ab 18 Jahren fahren, wenn du den regulären Kartenführerschein hast.

Was passiert, wenn ich ohne Begleitperson fahre?

Das gilt als Fahren ohne Fahrerlaubnis und hat ernste Konsequenzen: 70 € Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg, Widerruf der Fahrerlaubnis und Pflicht zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (ASF, ca. 400 €). Außerdem verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre. Bitte nicht riskieren!

Kostet BF17 mehr als der normale Führerschein?

Die Ausbildungskosten sind identisch mit dem regulären B-Führerschein. Zusätzlich fallen lediglich die Behördengebühren für den BF17-Antrag an: ca. 50–55 € Grundgebühr plus 5–8 € pro eingetragener Begleitperson. Diese Kosten sind überschaubar angesichts des Vorteils, ein Jahr früher mobil zu sein.

Kann ich mit BF17 auch Motorroller oder Moped fahren?

Ja – da der BF17-Führerschein die Klassen AM (Mopeds, Roller bis 45 km/h) und L (Traktoren) einschließt, darfst du diese Fahrzeuge sogar ohne Begleitperson fahren. Für PKW und andere B-Fahrzeuge gilt aber weiterhin die Begleitpflicht bis zum 18. Geburtstag.

Führerschein mit 17 (BF17)
an 3 Standorten in Schleswig-Holstein

Gettorf · Altenholz · Heikendorf

info@drivefair.de